WAS SIND IMPFSCHÄDEN?
Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. Normale Begleiterscheinungen wie Ausschläge, Fieber oder Kopfschmerzen gehören also nicht dazu. Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden.
Laut Paul Ehrlich-Institut ist jede körperliche Reaktion, die von einem Versorgungsamt und einem Gutachter anerkannt wird, ein Impfschaden. Dabei muss es sich nicht um eine bekannte Nebenwirkung handeln. Jede Reaktion oder Krankheit kann als möglicher Impfschaden gemeldet werden.
Nach Angaben des ZDF hat es in Deutschland bis Mai 2022 in mindestens 60 Fällen einen Impfschaden durch eine Corona-Schutzimpfung gegeben. 16 Bundesländer wurden dafür angefragt, Antworten gab es aus elf.
WIE BEANTRAGT MAN ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN?
Für die Erfassung und Anerkennung tatsächlicher Impfschäden sind die Versorgungsämter der einzelnen Bundesländer zuständig. Aufgrund der erforderlichen medizinischen Gutachten dauert es oft bis zu einem Jahr, bevor ein entsprechender Bescheid erfolgen kann – und ein medizinischer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden kann nur in den seltensten Fällen nachgewiesen werden.
„Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz“, so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz. Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu unerwünschte Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.
Der Versorgungsanspruch soll die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens ausgleichen. Ein pauschaler Betrag, der Betroffenen zusteht, lässt sich deshalb nicht nennen. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadensersatz-Rente von bis zu 811 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.
Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.
Quellen: BRISANT/ZDF/pei/rki/dpa https://www.mdr.de/brisant/impfschaeden-corona-170.html